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Patientenservice: Online-Abrechnung für Wahlärzte ab 1. Juli verpflichtend

Von Lena Gattringer,  03. Mai 2024 15:27 Uhr
Male doctor measures pressure an elderly woman
Wahlärzte müssen ab 1. Juli alle Honorarnoten elektronisch an die Krankenkassen schicken. Bild: colourbox

LINZ. Künftig sind 1595 Wahlärzte in Oberösterreich dazu verpflichtet, bezahlte Honorarnoten ihrer Patienten digital an die Krankenkassen weiterzuleiten. Für die Patienten ist dies ein Service, der Aufwand für die Wahlärzte steigt. Bei der Umsetzung gibt es Herausforderungen, wie Wahlärztesprecherin der Ärztekammer für Oberösterreich, Claudia Westreicher, erklärt.

Das Programm der Wahl heißt "WAH-Online" und soll den Rückerstattungsprozess der Kosten für medizinische Leistungen, die von Wahlärzten erbracht werden, vereinfachen und beschleunigen. Das könnte Sie auch interessieren: ÖGK: Neue Abrechnung bringt teils längere Wartezeit Die Umstellung wurde im Dezember vergangenen Jahres im Rahmen der Gesundheitsreform gesetzlich verankert. Dieses "Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2024" besagt, dass Wahlärzte nachweislich bezahlte Honorarnoten mit Zustimmung